Generäle & Leibwache

Rekrutierungskosten 450
Unterhaltskosten 90
Nahkampfangriff 28
Waffenschaden 25
Sturmangriffsbonus 20
Nahkampfabwehr 61
Rüstung 90
Gesundheit 80
Grundmoral 55
Stärken & Schwächen
  • Guter Angriff
  • Durchschnittliche Abwehr
  • Geringer Schaden, aber durchschnittlicher Rüstungsdurchschlag
  • Durchschnittliche Moral
Beschreibung

Römische Konsuln waren zu gleichen Teilen Politiker und Generäle der Republik. Jedes Jahr wählte der Senat zwei Konsuln, die gegenseitig Vetos einlegen konnten, um Tyrannei und Machtmissbrauch zu verhindern. Die Konsuln wechselten sich monatlich ab und leiteten den Senat in zivilen Angelegenheiten. In militärischen Angelegenheiten hatten sie außerhalb der römischen Mauern absolute Macht und kommandierten jeweils eine Armee. Wenn eine kombinierte Konsulararmee ins Gefecht zog, wie bei der Schlacht von Cannae 216 v. Chr. gegen Hannibal, mussten sich Lucius Aemilius Paullus und Gaius Terentius Varro als Befehlshaber täglich ablösen. Die Konsequenzen hiervon waren fatal. Der impulsive Varro führte so viele seiner zahlenmäßig überlegenen Armee in den Tod.

In der römischen Welt kam absolute Macht auch absoluter Verantwortung gleich, und so war die Niederlage ganz die Schuld des kommandierenden Konsuls. In diesen Fällen konnte die Strafe hart ausfallen. Während des Numantinischen Krieges 154 - 152 v. Chr. führte Gaius Hostilius Mancinus‘ scheinbare Feigheit zur Gefangennahme seiner Legionen. Zwar konnte der damalige Militärtribun Tiberius Sempronius Gracchus ihre Freilassung in einem Vertrag sichern, doch weigerte sich der Senat, diesen anzunehmen und schickte Mancinus zum Feind zurück! Selbst bei einem Erfolg konnte der Konsul für sein Handeln gegenüber seinen Provinzen, Verbündeten und Ressourcen verantwortlich gemacht werden. Als Scipio aus den Punischen Kriegen zurückkehrte, wurde er als Imperator gefeiert und erhielt den Ehrentitel „Africanus“. Dennoch beschuldigte ihn der Senat der Geldverschwendung und anderer Delikte, wenn auch auf Drängen seines Feindes Catos hin.

Fraktionsverfügbarkeit